Münchner Bier - Mehr als eine geschützte geographische Angabe
Es heißt Eulen nach Athen tragen oder Bier nach München. Woher kommt das? Ganz einfach, das Bier ist in München zuhause und besitzt hier starke Wurzeln.
In einer Urkunde aus dem Jahr 815 wird von einem Diakon Huezzi berichtet, der an den Bischof von Freising jährlich in Naturalien seine Steuern (Zehnt) abzuführen hatte. Darunter war, wie zu lesen, immer eine Fuhre Bier abzuliefern. Im Salbuch von Ludwig dem Strengen aus dem Jahr 1280 ist daneben peinlichst genau aufgeführt welche Abgaben die Münchener Brauer seinerzeit an ihn abzuführen hatten.
Setzt man diese Zahlen in Relation zu dem Gründungsdatum Münchens von 1158, das war die Geschichte mit Heinrich dem Löwen, der verbrannten Isarbrücke und dem Augsburger Schied, so lässt sich leicht feststellen, dass quasi seit der Gründung Münchens, hier Bier gebraut wird.
Die nächsten bierhistorisch relevanten Daten sind die Jahre 1447 – 1453 und 1487. Im Archiv der Landeshauptstadt München findet sich eine Biersatzung des Münchener Magistrats aus den Jahren 1447 – 1453 in der vorgeschrieben wird, dass „Bier und Greußing“ nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden dürfen. Ein genaueres Datum ist leider nicht rekonstruierbar. Herzog Albrecht IV, genannt der Weise, normierte anschließend später im Jahr 1487 am 30.November, dem Andreastag, das Münchener Reinheitsgebot mit nahezu dem gleichen Inhalt. Andere Herrscher taten es ihm dann nach. So erließen z.B. Herzog Georg der Reiche im Jahr 1493 in Landshut ein Reinheitsgebot und nach dem Bayerischen Erbfolgekrieg die Herzöge Wilhelm IV und Ludwig X ein selbiges in Ingolstadt im Jahr 1516. Die Wurzeln des Bayerischen Reinheitsgebotes von 1516 liegen also zweifelsohne in München. Später wurde das Bayerische Reinheitsgebot in das Reichsbiersteuergesetz übernommen und heißt seit 1993 „Vorläufiges Biergesetz“.
Für die Münchener Brauereien ist es heute eine natürliche Selbstverständlichkeit, am Münchener Reinheitsgebot von 1487 festzuhalten und insbesondere keine Zusatzstoffe zu verwenden. Dies hat nicht nur etwas mit Tradition zu tun, sondern insbesondere mit der inneren Einstellung zu hohen ethischen Werten. An dieser kompromisslosen Haltung der Münchener Brauereien hat sich auch 1987, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nichts geändert. Die Tatsache, dass es ab diesem Zeitpunkt in Deutschland erlaubt ist, Bier auch nicht nach dem Reinheitsgebot zu brauen, änderte nichts an der Standhaftigkeit der Münchner Brauer bis heute. Münchner Bier dürfen nur die Münchner Brauereien herstellen Münchner Bier ist auch eine eingetragene Marke. Darüber hinaus haben die Münchener Brauereien den Begriff des „Münchner Bieres“ sowie seine Eckdaten selbstverpflichtend in Brüssel als „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) im Jahr 1998 eintragen lassen.
Gleichzeitig werden diese ethischen Werte an die Auszubildenden der
Münchener Brauereien weitergereicht. Nach Abschluss ihrer Ausbildung
geben sie zusammen mit Verantwortlichen der Brauereien eine
Ehrverpflichtung, den „Preu-Aid“ ab, Münchner Bier nur mit Wasser,
Malz, Hopfen und Hefe zu brauen.
Nach alter überlieferter Rezeptur wird also noch heute aus reinen
natürlichen Rohstoffen – wie reinem Wasser aus eigenen Tiefbrunnen,
bestem Malz und ausgewähltem Hopfen ein Bier gebraut, das Weltruf
genießt.
Selbstverständlich handelt es sich dabei nicht nur um eine Sorte. Die
Münchener Brauereien bieten eine Vielzahl unterschiedlicher
Spezialitäten an.