Geschichte des Vereins Münchener Brauereien e.V.Über das Münchner / Bayerische ReinheitsgebotMünchner Bier - Mehr als eine geschützte geographische AngabeOktoberfestbier
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Oktoberfestbier (geschützte Marke)

Das Oktoberfestbier ist das Bier, das von den sechs leistungsfähigen und bewährten Münchener Traditionsbrauereien, dem Augustiner-Bräu, dem Hacker-Pschorr Bräu, dem Löwenbräu, dem Paulanerbräu, dem Spatenbräu und dem Staatlichen Hofbräuhaus extra für das in München stattfindende Oktoberfest gebraut und dort ausgeschenkt wird. Nur Bier, das aus einer dieser Münchener Brauerein stammt, darf auf dem Oktoberfest ausgeschenkt werden. So hat das Landgericht München I am 17. Januar 1990 entschieden, „dass das Oktoberfest das Fest des Münchener Bieres ist. Nach den Betriebsvorschriften für das Oktoberfest, in denen nicht nur explizit verzeichnet ist, wessen Bier auf dem Oktoberfest ausgeschenkt werden darf, muss dieses Bier eine Stammwürze von mindestens 13,5 % aufweisen.

Selbstverständlich entspricht dieses Bier dem Münchener Reinheitsgebot von 1487 und wird aus reinen Naturprodukten nach alten Rezepten gebraut.

Das Farbspektrum der einzelnen Oktoberfestbiere der verschiedenen Münchener Brauereien reicht von hell über gold- und bernsteinfarben bis zum Dunkel.

Charakterisiert wird dieses Bier als vollmundig, sehr rund, weich oder malz-aromatisch bis leicht gehopft mit einer sehr milden Bittere oder einem kräftigen, ein wenig süßem Geschmack. Auf dem Oktoberfest hat sich dabei das helle bzw. goldfarbige Bier durchgesetzt. Aufgrund des bereits hohen Stammwürzegehaltes sowie der darauf folgenden Vergärung enthält das Bier einen höheren Alkoholgehalt. Beim Konsum, der in der Regel in Maßkrügen erfolgt, sollte man sich daher ein wenig zügeln und nicht zu schnell und nicht zu viel von dem köstlichen Getränk zu sich nehmen. Ausgeschenkt wird dieses Bier auf dem Oktoberfest entweder gleich bleibend kühl aus stählernen Drucktanks oder aus hölzernen 200-Liter Fässern sog. „Hirschen“. Die Kellnerinnen auf dem Oktoberfest schleppen anschließend die vielen vollen Krüge, teilweise zehn Stück auf einmal, an die Tische zu den durstigen Wiesn-Besuchern. Übrigens, der Rekord im Maßkrugtragen liegt wesentlich höher als bei 10 Stück. Das Oktoberfestbier wird nicht nur auf dem Oktoberfest genossen, sondern in die ganze Welt, als Botschafter der Münchner Lebensfreude, versandt. Selbstverständlich ist dieses Bier in der ganzen Welt gefragt und manch einer möchte es gerne nachmachen. Den Trittbrettfahrern sei jedoch gesagt, dass Oktoberfestbier eine geschützte Marke und auch als Gemeinschaftsmarke eingetragen ist.

Der Verein Münchener Brauereien e.V., als Hüter des Münchner Bieres hat hierbei die Aufgabe, gegen diese Nachahmer entschieden vorzugehen. Erst vor kurzem hat er vor dem Bundespatentgericht einen Sieg gegen die Marke „Oktobierfest“ errungen.




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